Ein wachsendes Unbehagen am bestehenden politischen System
Deutschland gilt international als gefestigte Demokratie mit einer stabilen rechtsstaatlichen Ordnung. Dennoch zeigt sich seit Jahren ein wachsendes Unbehagen vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber politischen Entscheidungsprozessen. Sinkende Wahlbeteiligungen, Vertrauensverluste gegenüber Parteien und Institutionen sowie Debatten über Lobbyeinfluss und mangelnde Transparenz verweisen auf strukturelle Spannungen innerhalb des politischen Systems. Kritisiert wird weniger die Existenz demokratischer Verfahren als vielmehr deren tatsächliche Wirksamkeit im Alltag politischer Entscheidungen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen verweisen darauf, dass politische Willensbildung häufig nicht als Ergebnis offener gesellschaftlicher Aushandlung erlebt wird, sondern als Resultat parteipolitischer Logiken, wirtschaftlicher Interessen und institutioneller Pfadabhängigkeiten. Diese Wahrnehmung ist nicht neu, hat sich jedoch in den vergangenen Jahren durch multiple Krisen verdichtet: Finanzkrisen, Pandemiepolitik, Klimawandel und geopolitische Konflikte verstärken den Eindruck politischer Überforderung und Entfremdung.
Vor diesem Hintergrund gewinnt auch eine verfassungsrechtliche Frage an Bedeutung, die lange als theoretisch galt: Artikel 146 des Grundgesetzes. Er eröffnet die Möglichkeit, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine neue Verfassung in freier Entscheidung vom deutschen Volk beschlossen wird (Bundestag 2018). Genau an diesem Punkt setzt die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby an.
Die GemeinWohl-Lobby: Entstehung, Selbstverständnis und Struktur
Die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby wurde um das Jahr 2020 gegründet und versteht sich als politisch unabhängige, überparteiliche und zivilgesellschaftliche Initiative. Ihr erklärtes Ziel ist es, einen neuen Verfassungsentwurf zu erarbeiten, der aus einem offenen Beteiligungsprozess hervorgeht und von Bürgerinnen und Bürgern selbst formuliert wird. Dieser Entwurf trägt den Namen „GesellschaftsFAIRtrag“, angelehnt an den Begriff des Gesellschaftsvertrags aus der politischen Philosophie der Aufklärung (GemeinWohl-Lobby 2025).
Die Initiative ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen und agiert formal als Interessenvertretung im Bereich Demokratie, Verfassungsrecht und Gemeinwohlorientierung (Lobbyregister Bundestag 2024). Sie verfügt über keinen parteipolitischen Hintergrund und finanziert sich nach eigenen Angaben unabhängig von staatlichen oder wirtschaftlichen Akteuren. Angaben zur exakten Mitgliederzahl oder internen Hierarchie sind öffentlich nur begrenzt verfügbar, was der offenen Netzwerkstruktur der Initiative entspricht.
Zentral ist der Anspruch, den Prozess der Verfassungsgebung politisch unabhängig zu organisieren. Die GemeinWohl-Lobby sieht sich dabei nicht als Ersatz bestehender Institutionen, sondern als Impulsgeber für einen gesellschaftlichen Diskurs, der bislang aus ihrer Sicht zu wenig geführt wird: die Frage nach der demokratischen Grundlage des politischen Systems selbst.
Der GesellschaftsFAIRtrag: Idee, Inhalte und Verfahren
Im November 2020 erklärte die GemeinWohl-Lobby offiziell den Beginn eines verfassunggebenden Prozesses unter Bezugnahme auf Artikel 146 des Grundgesetzes. Seitdem wurden mehrere sogenannte Vorabstimmungsrunden durchgeführt, in denen Beteiligte Vorschläge einbringen, diskutieren und priorisieren konnten. Der aktuelle Entwurfsstand datiert aus dem Jahr 2023 und stellt keine endgültige Verfassung dar, sondern einen fortlaufend überarbeiteten Arbeitsstand (GemeinWohl-Lobby 2023).
Inhaltlich verfolgt der GesellschaftsFAIRtrag einen umfassenden Neuansatz staatlicher Organisation. Vorgesehen ist eine grundlegende Neuordnung der Gewaltenteilung, bei der die Rolle des Volkes als Souverän deutlich gestärkt werden soll. Legislative Entscheidungen sollen nicht mehr ausschließlich durch klassische Parlamente getroffen werden, sondern durch ein mehrkammeriges System, das Bürger, Regionen und Generationen stärker einbindet.
Ein zentrales Element ist der Ausbau direkter demokratischer Instrumente. Volksinitiativen und Volksabstimmungen sollen auf allen Ebenen möglich sein und nicht nur als Ausnahmeinstrumente dienen. Ergänzt wird dies durch Bürgerräte und Jugendräte, die beratende und teilweise mitentscheidende Funktionen übernehmen sollen.
Auch die Exekutive wird neu gedacht. Anstelle einer präsidialen oder kanzlerzentrierten Führung sieht der Entwurf eine kollektive Regierungsform vor, in der Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen und kontrolliert werden. Die Justiz soll institutionell und personell stärker von politischen Einflüssen entkoppelt werden, um ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Darüber hinaus enthält der GesellschaftsFAIRtrag weitreichende Vorschläge zu Medienordnung, Finanzsystem, Transparenzpflichten für Amtsträger sowie zur langfristigen Sicherung ökologischer und sozialer Grundlagen des Gemeinwesens (GemeinWohl-Lobby 2023).
Beteiligungspraxis und konkrete Aktivitäten
Die GemeinWohl-Lobby setzt bei der Ausarbeitung des GesellschaftsFAIRtrags auf eine offene Beteiligungsstruktur. Bürgerinnen und Bürger jeden Alters können Vorschläge einreichen, an Abstimmungen teilnehmen oder sich in regionalen Gruppen engagieren. Die Beteiligung erfolgt sowohl online als auch in Präsenzformaten, etwa durch Informationsveranstaltungen oder Diskussionsrunden (GemeinWohl-Lobby 2025).
Neben dem Verfassungsentwurf selbst hat die Initiative auch konkrete politische Aktionen durchgeführt. Dazu zählen Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben sowie rechtliche Schritte, etwa der Versuch, politische Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Ein Beispiel ist eine Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit internationalen Gesundheitsregelungen, die zwar nicht erfolgreich war, aber die Bereitschaft der Initiative zeigt, bestehende Rechtsmittel auszuschöpfen (GemeinWohl-Lobby 2025).
Diese Aktivitäten verdeutlichen, dass sich die GemeinWohl-Lobby nicht ausschließlich als theoretisches Projekt versteht, sondern als Akteur im politischen Raum, der Debatten anstoßen und institutionelle Grenzen ausloten will.
Juristische Einordnung und gesellschaftliche Wirkung
Die Berufung auf Artikel 146 des Grundgesetzes ist rechtlich zulässig, wirft jedoch komplexe Fragen auf. Das Grundgesetz selbst definiert kein konkretes Verfahren für die Erarbeitung und Annahme einer neuen Verfassung. Juristisch wird daher davon ausgegangen, dass ein solcher Prozess ohne Mitwirkung staatlicher Institutionen kaum rechtlich bindend sein kann (Bundestag 2018).
Kritiker bemängeln, dass Initiativen wie die GemeinWohl-Lobby zwar gesellschaftliche Diskussionen fördern, jedoch keine formale Legitimation besitzen, um eine bestehende Verfassungsordnung abzulösen. Befürworter hingegen argumentieren, dass gerade dieser Mangel Ausdruck eines demokratischen Defizits sei und dass gesellschaftlicher Druck langfristig institutionelle Veränderungen erzwingen könne.
Unabhängig von der juristischen Bewertung entfaltet das Projekt eine diskursive Wirkung. Es zwingt zur Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragen politischer Ordnung und verschiebt den Fokus von tagespolitischen Auseinandersetzungen hin zu strukturellen Grundsatzfragen demokratischer Legitimation.
Einordnung: Bedeutung jenseits der Realisierbarkeit
Der GesellschaftsFAIRtrag wird absehbar nicht kurzfristig zur Ablösung des Grundgesetzes führen. Seine Bedeutung liegt weniger in der unmittelbaren politischen Umsetzung als in seiner Funktion als zivilgesellschaftliches Labor demokratischer Ideen. In einer Zeit, in der politische Systeme weltweit unter Legitimationsdruck stehen, bietet das Projekt einen Raum für die Diskussion alternativer Ordnungsmodelle.
Ob der Ansatz langfristig institutionelle Wirkung entfalten kann, hängt von vielen Faktoren ab: gesellschaftlicher Resonanz, rechtlicher Anschlussfähigkeit und politischer Anschlussbereitschaft. Fest steht jedoch, dass die GemeinWohl-Lobby ein reales gesellschaftliches Bedürfnis adressiert und dieses in eine strukturierte, öffentlich nachvollziehbare Form überführt.
Quellen
Bundestag (2018): Übergangs und Schlussbestimmungen des Grundgesetzes.
https://www.bundestag.de/parlament/grundgesetz/gg-serie-15-schlussbestimmungen-634562
GemeinWohl-Lobby (2023): GesellschaftsFAIRtrag Entwurfsfassung und Abstimmungsergebnisse.
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/05/Abstimmungsergebnis-KV3.pdf
GemeinWohl-Lobby (2025): Selbstverständnis und Ziele der Bürgerinitiative.
https://gemeinwohl-lobby.de/ueber-uns/
Lobbyregister Deutscher Bundestag (2024): Registereintrag Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby.
https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R005073
Mehr Demokratie e.V. (2018): Einordnung von Artikel 146 GG.
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Positionspapiere/Position18_Art146GG_2018_Rehmet.pdf
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